Im Umgang oder bei Streitigkeiten mit Behörden wie dem Finanzamt, insbesondere in den Bereichen Betriebsprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen und Selbstanzeigen, übernehmen wir die Vertretung für Sie als Mandant – besonders dann, wenn es emotional wird. Mit rationalem Blick wollen wir sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt und Sie bestmöglich vertreten werden.
Der Zweck der Betriebsprüfung besteht darin, dem Finanzamt durch sorgfältige Überprüfung der Geschäftsunterlagen, durch Interviews und Betriebsbesichtigungen ein detaillierteres Verständnis des Unternehmens zu ermöglichen.
Deswegen werden bei einer Außenprüfung speziell geschulte Prüfpersonen gesendet, die eine genauere Untersuchung der Einnahmen und Ausgaben durchführen. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Betriebsausgaben nicht als steuerlich abzugsfähig anerkannt oder bisher unversteuerte Einnahmen aufgedeckt werden.