BFH: Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der Erbschaftsteuer
Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens i. S. d. § 198 Abs. 2 BewG unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Bewertung'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Sachverständige'...Mehr zum Thema 'Gutachten'...





