Meta-Konzern zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt
Das OLG Dresden hat in den ersten vier Parallelverfahren zu den sog. Business-Tools den Meta-Konzern zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils 1.500 Euro sowie zur Unterlassung der Weiterverarbeitung hiermit gewonnener personenbezogener Daten an Nutzer des sozialen Netzwerks "Instagram" verurteilt (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25, 4 U 296/25).





