FG Köln: Steuerfreie Einlagenrückgewähr aus einer EU-Kapitalgesellschaft
Nach einem Urteil des FG Köln können Anteilseigner den Bezug einer nicht steuerbaren Einlagenrückgewähr von einer EU-Kapitalgesellschaft nur mittels einer Überleitungsrechnung in das deutsche Steuerrecht nachweisen, wenn die Einlagenrückgewähr nicht auf Antrag der Gesellschaft gesondert festgestellt wurde.Mehr zum Thema 'Einkünfte aus Kapitalvermögen'...Mehr zum Thema 'Kapitalertrag'...





