Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Abgeordnete stimmen für Eilverfahren
Das EU-Parlament wird am 03.04.2025 entscheiden, ob neue Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten aufgeschoben werden.
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Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise in der Zusammenarbeit mit Ärzten und im Gesundheitswesen, mit KMUs und Industrieunternehmen, Handwerksbetrieben und Baugewerbe, sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und Hotellerie und Gastronomie.
Dynamische Beratung und spezifische Übersetzung von steuerlicher und wirtschaftlicher Komplexität – so verstehen wir Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Begleitung.
Wirksame Beratung erfordert übergreifendes Denken, fundiertes Wissen und manchmal pragmatische Entscheidungen. Mit den digitalen Möglichkeiten können wir die Expertise unserer Teams über alle Standorte zusammenbringen und unsere Beratung agil und effizient gestalten.
Unsere Teams arbeiten ausschließlich mit einem digitalen Dokumentenmanagement und nutzen alle verfügbaren Werkzeuge und Schnittstellen der Digitalisierung. Dadurch werden Wege kürzer, Maßnahmen schneller und wir haben mehr Zeit für die individuell zugeschnittene Beratung.
Damit können wir sie unterstützen
Damit können wir sie unterstützen
30
JahreErfahrung25
Mitarbeiteran drei Standorten650
MandantenVertrauen uns
Dresden, Dippoldiswalde und Riesa
Der Grundstein unserer Kanzlei wurde bereits 1991 gelegt. Von Anfang an stand für uns die ganzheitliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und die Lösung komplexer Belange unserer Mandantschaft im Mittelpunkt.
Heute beschäftigen wir insgesamt mehr als 20 Mitarbeitende, wovon nicht wenige seit vielen Jahren fester Bestandteil unseres Unternehmens sind. Zugleich vertrauen vielen unserer Mandate unserer Steuerberatung sogar seit Jahrzehnten. Darauf sind wir besonders stolz.
Unsere STandorte
Berggartenstraße 30
01277 Dresden
Gewerbering 7
01744 Dippoldiswalde
John-Schehr Straße 6
01587 Riesa
Gemeinsam immer besser werden
DATEV+Haufe-Magazin
Das EU-Parlament wird am 03.04.2025 entscheiden, ob neue Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten aufgeschoben werden.
Das FG Schleswig-Holstein entschied über die abkommensrechtliche Qualifikation des Zusätzlichen Gewinnanteils (sog. Carried Interest), den ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware errichteten Limited Liability Company mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in den USA (= Klägerin) erhalten hat (Az. 3 K 37/22).
Das FG Schleswig-Holstein hat im zweiten Rechtsgang über die Frage entschieden, ob die in einem anglo-amerikanischen Trust befindliche Vermögensmasse nach dem Tod einer der Trust-Errichter:innen in deren Nachlass fällt und infolgedessen erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen ist (Az. 3 K 41/17).
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können (Az. 2 K 14/23).
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen darstellen (Az. 4 K 26/22).
Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung Stellung bezogen.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer-Anwendungserlass'...Mehr zum Thema 'Strom'...
Deutschland und die Schweiz haben die Entfristung der Ergänzung zur Konsultationsvereinbarung beschlossen, die Schiedsverfahren gem. Art. 26 DBA regelt.Mehr zum Thema 'DBA Schweiz'...
Bei privat nutzbaren Kfz ist von einer privaten Nutzung auszugehen. Dieser Anscheinsbeweis der Privatnutzung kann zwar entkräftet werden. Der BFH hat hierfür allerdings hohe Anforderungen aufgestellt.Mehr zum Thema 'Dienstwagen'...Mehr zum Thema 'Kfz-Privatnutzung'...Mehr zum Thema '1%-Regelung'...
Der BFH hatte sich mit dem Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei Unternehmensfortführung zu beschäftigen. Danach kann eine Vorsteueraufteilung nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während der Verwalterzeit vorgenommen werden. Bei Unternehmenseinstellung ist hingegen der Vorsteuerabzug nach den früheren unternehmerischen Tätigkeiten des Insolvenzschuldners zu entscheiden.Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Insolvenzverwalter'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...
Die Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen von Personen und Gesellschaften, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, und von Lohnsteuerhilfevereinen werden mit sofortiger Wirkung neu gefasst.Mehr zum Thema 'Vollmacht'...Mehr zum Thema 'Besteuerung'...
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