Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 - S 2410/00024/008/047).
Herzlich Willkommen
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise in der Zusammenarbeit mit Ärzten und im Gesundheitswesen, mit KMUs und Industrieunternehmen, Handwerksbetrieben und Baugewerbe, sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und Hotellerie und Gastronomie.
Dynamische Beratung und spezifische Übersetzung von steuerlicher und wirtschaftlicher Komplexität – so verstehen wir Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Begleitung.
Wirksame Beratung erfordert übergreifendes Denken, fundiertes Wissen und manchmal pragmatische Entscheidungen. Mit den digitalen Möglichkeiten können wir die Expertise unserer Teams über alle Standorte zusammenbringen und unsere Beratung agil und effizient gestalten.
Unsere Teams arbeiten ausschließlich mit einem digitalen Dokumentenmanagement und nutzen alle verfügbaren Werkzeuge und Schnittstellen der Digitalisierung. Dadurch werden Wege kürzer, Maßnahmen schneller und wir haben mehr Zeit für die individuell zugeschnittene Beratung.
Damit können wir sie unterstützen
Damit können wir sie unterstützen
30
JahreErfahrung25
Mitarbeiteran drei Standorten650
MandantenVertrauen uns
Dresden, Dippoldiswalde und Riesa
Der Grundstein unserer Kanzlei wurde bereits 1991 gelegt. Von Anfang an stand für uns die ganzheitliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und die Lösung komplexer Belange unserer Mandantschaft im Mittelpunkt.
Heute beschäftigen wir insgesamt mehr als 20 Mitarbeitende, wovon nicht wenige seit vielen Jahren fester Bestandteil unseres Unternehmens sind. Zugleich vertrauen vielen unserer Mandate unserer Steuerberatung sogar seit Jahrzehnten. Darauf sind wir besonders stolz.
Unsere STandorte
Berggartenstraße 30
01277 Dresden
Gewerbering 7
01744 Dippoldiswalde
John-Schehr Straße 6
01587 Riesa
Gemeinsam immer besser werden
DATEV+Haufe-Magazin
Das BMF erörtert in einem neu gefassten Schreiben Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (Az. IV C 1 - S 2410/00024/008/047).
Das BMF teilt mit, dass solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt ist, weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden sind (Az. IV D 1 - S 0202/00038/003/042)
Die Bundesregierung hat mit der Frühjahrsprojektion ihre Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des BIP gesenkt.
Diese Verordnung bestimmt die zu übermittelnden Daten, die zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 und § 44 GwG erforderlich sind. Das BMF hat einen Entwurf veröffentlicht.
Das FinMin Niedersachsen weist darauf hin, dass Bürger in Niedersachsen seit 22.04.2025 Steuerdelikte über ein anonymes Hinweisgebersystem anzeigen können.
Die Auswertung der Dubai-Daten erbrachte in Hessen bereits Mehreinnahmen in Höhe von rund 400.000 EUR.Mehr zum Thema 'Steuerhinterziehung'...Mehr zum Thema 'Steuerfahndung'...
Wenn ein übertragenes Grundstück am Stichtag nicht an Dritte vermietet ist, sondern sich noch im Zustand der Bebauung befindet, eine zukünftige Nutzungsüberlassung allerdings beabsichtigt ist, greift die steuerliche Begünstigung nach § 13b ErbStG. So hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema 'Verwaltung'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...
Die Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen von Personen und Gesellschaften, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, und von Lohnsteuerhilfevereinen werden mit sofortiger Wirkung neu gefasst.Mehr zum Thema 'Vollmacht'...Mehr zum Thema 'Besteuerung'...
Aufwendungen für einen Neubau nach Abriss eines zuvor vorhandenen Gebäudes, das zwar renovierungs- und modernisierungsbedürftig war, gleichwohl aber noch bewohnbare Wohnungen besaß, sind nicht förderungsfähig nach § 7b EStG.Mehr zum Thema 'Förderung'...Mehr zum Thema 'Gebäude'...
Der BFH hat entschieden, dass die Beschränkung der Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung auf ausländische Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.Mehr zum Thema 'Stiftung'...Mehr zum Thema 'Familie'...Mehr zum Thema 'Außensteuergesetz'...
Spenden statt schenken
Entdecken Sie unsere monatlichen Spenden für Vereine in unserer Region.